Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eingedenk des Hinweises des Präsidenten zum Thema Fortgang der Rechtspflege versuche ich es kurz zu machen.

Um zu sehen, wie der Landtag von Sachsen-Anhalt seiner Meinung nach in die Aufstellung des Landesentwicklungsplans einbezogen werden soll, reicht ein Blick ins Gesetz.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

§ 8 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes sagt eindeutig, dass die Landesregierung den Plan erstellt und ihn auch per Verordnung beschließt, nachdem sie vorher Einvernehmen mit dem Landtag hergestellt hat. Der Gesetzgeber hat für sich selbst dieses Verfahren festgelegt. Natürlich haben wir vor, dieses formale Verfahren auch einzuhalten.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Wir haben aber - bei dem einen oder anderen von Ihnen, den ich in der letzten Zeit darauf angesprochen habe, habe ich auch schon eine leichte Genervtheit festgestellt - immer wieder angeboten, dass wir in jede Fraktion kommen

(Angela Gorr, CDU: Genau!)

und dass wir natürlich im Ausschuss berichten. Wir sind von vielen Unternehmen, von Kommunen und von anderen Einrichtungen eingeladen worden

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

und haben dort natürlich entsprechend berichtet und informiert. Diese Einladung, dieses Angebot halte ich auch weiter aufrecht für die weiteren Schritte der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir haben im Ausschuss nach dem ersten Entwurf darüber gesprochen. Wir haben vor, nach der Sommerpause noch einmal darüber zu sprechen, wenn die Auswertung der ersten Runde vorliegt. Natürlich möchte ich gern, dass der Landtag diese Entwicklung weiter begleitet. Deshalb, meine Damen und Herren, weise ich schon die Unterstellung, wir hätten den Landtag nicht ordentlich eingebunden und nicht ordentlich informiert, eindeutig zurück. Das ist eine Unterstellung.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Es gibt noch einen Punkt, der mich an Ihrem Antrag stört. Die GRÜNEN wollen, dass es einzelne Interessen gibt, die auf der gesamten Landesfläche Vorrang haben sollen; Klimaschutz und Artenschutz etwa, um ein Beispiel zu nennen. Meine Damen und Herren! Genau das ist nicht die Aufgabe eines Landesentwicklungsplans.

(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)

Dann brauchen wir nämlich gar keinen zu machen. Die Aufgabe des Landesentwicklungsplans ist es vielmehr, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen, die Menschen an Fläche stellen, und zwar alle, d. h., auch die Rohstoffsicherung, auch Industriegebiete und auch die Verkehrsinfrastruktur. Auch diese brauchen einen Platz.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Land- und Forstwirtschaft brauchen viel Raum. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit diesem Landesentwicklungsplan einen Vorschlag machen, wie wir diese ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Themen auf unserer Landesfläche unterbringen, wenn ich das einmal so salopp formulieren darf.

Mich stört demokratietheoretisch ein wenig, wenn Sie Folgendes formulieren:

„Diese grundsätzlichen Anliegen“

- also Ihre Anliegen -

„sind im finalen Landesentwicklungsplan stärker zu gewichten und zu untersetzen. Diesbezügliche Stellungnahmen von Bürger*innen und den Trägern öffentlicher Belange sind entsprechend besonders zu berücksichtigen.“

Meine Damen und Herren! Nein, so darf ich Demokratie nicht machen und so darf ich eine Abwägung nicht machen. Im Endeffekt würde ich dann all denen, die uns jetzt entsprechende Hinweise schicken, vorneweg sagen: Wir nehmen aber nur diejenigen, die uns oder in dem Fall den GRÜNEN gefallen. Ich glaube, das ist nichts, was die Demokratie unterstützt.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Es gibt interessanterweise zwei weitere Webfehler. Der erste ist nämlich, dass Sie ein bisschen unterstellen, dass z. B. Arten-, Umwelt- und Klimaschutz nie divergieren. Sie werden sich wundern. Die meisten Einwendungen und die meisten Diskussionen, die wir hatten, beziehen sich genau auf Konfliktfälle zwischen Umweltschutz und Klimaschutz. Die müssen wir ausgleichen. Dazu kann ich nicht einfach sagen, dass sie Vorrang haben. Denn dann fahren sie mit ihrem Vorrang voll gegeneinander.

Zu einem weiteren Punkt. Den Fehler habe ich aber schon öfter gesehen. Nein, nicht alles, was uns gesellschaftlich wichtig ist, ist auch raumbedeutsam.

Viele Dinge, die wir alle wichtig finden, die wir in den Fachplänen stehen haben, haben keine Raumbedeutsamkeit, weil sie in ihrer Flächenausdehnung nicht so groß sind. Deshalb werden sie keine Aufnahme in den Landesentwicklungsplan finden. Wir werden die mehreren Tausend Hinweise von etwa 700, 800 Absendern alle einzeln abwägen und dann entscheiden. Wir werden in enger Anbindung mit dem Landtag die weiteren Schritte gehen, damit wir am Ende dieser Legislaturperiode einen neuen Landesentwicklungsplan haben. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)